E-Rechnungspflicht in Belgien: Peppol ab 2026
Belgien verpflichtet ab 1. Januar 2026 zur strukturierten B2B-E-Rechnung ueber das Peppol-Netz im Format Peppol BIS (EN 16931). Dreimonatige Toleranzphase.
| Verpflichtende B2B-E-Rechnung | ab 1. Januar 2026 |
|---|---|
| Netz und Format | Peppol-Netz, Format Peppol BIS (EN 16931) |
| Toleranzphase (keine Sanktionen) | erste 3 Monate 2026 bei nachweisbaren Bemuehungen |
| E-Reporting | geplant ab 1. Januar 2028 |
Belgien hat die verpflichtende B2B-E-Rechnung zum 1. Januar 2026 eingeführt. Sie gilt für in Belgien umsatzsteuerlich ansässige Unternehmen; ein B2C-Mandat besteht nicht.
Peppol als Standardweg
Rechnungen müssen als strukturierte E-Rechnung nach EN 16931 im Format Peppol BIS 3.0 ausgestellt und standardmäßig über das Peppol-Netz übertragen werden (Vier-Corner-Modell mit zertifizierten Access Points). Ein anderer Kanal ist nur zulässig, wenn beide Parteien dies vereinbaren und das Format weiterhin EN 16931 erfüllt. Für die ersten drei Monate 2026 verzichtet die Finanzverwaltung bei nachweisbaren Umstellungsbemühungen auf Sanktionen; ein E-Reporting ist ab 2028 geplant.
Wie invowerk hilft
invowerk prüft eine Peppol-BIS- oder andere UBL-/CII-Rechnung gegen EN 16931 und erklärt jeden BR-Fehlercode in Klartext (siehe /codes). Die Übertragung übernimmt Ihr Peppol Access Point; die inhaltliche Format- und Feldprüfung sowie die UBL/CII-Konvertierung deckt die API ab.