E-Rechnungspflicht in Spanien: Crea y Crece und Zeitplan
Spaniens geplante B2B-E-Rechnungspflicht nach dem Gesetz Crea y Crece: grosse Unternehmen (> 8 Mio. EUR) voraussichtlich 2027, uebrige 2028. Stand und offene Punkte.
| Rechtsgrundlage | Gesetz Crea y Crece; Real Decreto 238/2026 (Maerz 2026) |
|---|---|
| Grosse Unternehmen (Umsatz > 8 Mio. EUR) | voraussichtlich ab Oktober 2027 |
| Uebrige Unternehmen und Selbststaendige | voraussichtlich ab Oktober 2028 |
| Status | Ministerialverordnung (Zeitplan) zum Redaktionsschluss noch nicht final |
Spanien bereitet eine verpflichtende B2B-E-Rechnung auf Grundlage des Gesetzes Crea y Crece vor. Der genaue Startzeitpunkt hing zum Redaktionsschluss noch von einer finalen Ministerialverordnung ab — diese Seite gibt daher den geplanten, aber noch nicht endgültig fixierten Stand wieder.
Geplanter Zeitplan
Nach dem im März 2026 veröffentlichten Real Decreto 238/2026 und dem Entwurf der Ministerialverordnung ist die Pflicht nach Umsatz gestaffelt geplant: für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 8 Mio. EUR voraussichtlich ab Oktober 2027, für alle übrigen Unternehmen und Selbstständigen ab Oktober 2028. Getrennt davon regelt Veri*Factu die Anforderungen an zertifizierte Rechnungssoftware; dessen Fristen wurden zuletzt verschoben.
Format und Modell
Das System soll auf EN 16931 aufsetzen; die endgültigen Format- und Syntaxvorgaben werden mit der Ministerialverordnung erwartet. Bis 2035 muss Spanien sein System an die ViDA-Vorgaben angleichen. Angesichts der offenen Punkte hält sich diese Seite bewusst an das gesicherte Gerüst und wird bei Inkrafttreten aktualisiert.
Wie invowerk hilft
Unabhängig vom finalen spanischen Fahrplan lassen sich UBL- und CII-Rechnungen schon heute gegen EN 16931 prüfen: invowerk erklärt jeden BR-Fehlercode in Klartext (siehe /codes) und konvertiert zwischen den Syntaxen — die inhaltliche Format- und Feldebene, auf die spanische Vorgaben aufsetzen werden.